E-Mail-Adressen der Charité werden automatisch am offiziellen Datum der Exmatrikulation aus der Charité deaktiviert. Es empfiehlt sich, vor der Exmatrikulation über die Desktop-Version von Outlook oder ein anderes E-Mail-Programm das gesamte Postfach zu archivieren, exportieren oder anderweitig zu sichern.
Datenschutzrechtlichen Vorgaben folgend ist der Geschäftsbereich IT verpflichtet, die E-Mail-Adresse am Tag der Exmatrikulation zu deaktivieren. Sofern vor diesem Datum wieder eine Immatrikulation an der Charité erfolgt oder Sie von der Charité einen anschließenden Arbeitsvertrag erhalten, erfolgt keine automatische Deaktivierung.
Bei weiterführender anderweitiger vertraglicher Bindung (extern) an die Charité, ist ein
Antragsformular zum Beibehalten der E-Mail-Adresse erforderlich. Eine kurzzeitige Reaktivierung der E-Mail-Adresse (bspw. bei vergessener Sicherung vor Exmatrikulation) kann ebenfalls über das passende
Antragsformular beantragt werden.
Wir empfehlen vor der Exmatrikulation die Einrichtung einer Nichtzustellbarkeits-Nachricht mit der Angabe einer beliebigen Nachkontakt-Adresse über die Funktion „Automatische Antworten“. Darüber hinaus kann für die Zeit direkt nach der Exmatrikulation diese personenbezogene Nichtzustellbarkeits-Nachricht mit Nachkontakt-Adresse eingerichtet werden via
postmaster@charite.de. Dies ist vor der Exmatrikulation zu beantragen!
Nach der Exmatrikulation ist der Geschäftsbereich IT (inkl. Helpdesk) kein Ansprechpartner mehr.